Einkommensnachweis

Für die Bewerbung auf eine Wohnung in einem unserer Objekte benötigen wir einen aktuellen Einkommensnachweis.

Als Angestellter benötigen wir von einen die letzten drei Lohn- oder Gehaltsabrechnungen. Bitte achten Sie darauf, dass die Abrechnungen von Ihrem aktuellen Arbeitgeber sind und ein ausreichendes Einkommen vorweisen.

Als Selbständiger benötigen wir die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) des letzten Jahres bzw. der letzten 3 Monate.

Bei einer Mietzahlung vom Amt benötigen wir eine Übernahme Bescheinigung vom Amt über die gesamte Miete. Beachten Sie, dass die Miete aus der Netto-Kaltmiete, den Betriebskosten und den Heizkosten besteht.

Bei geringfügig Beschäftigten und Studenten benötigen wir eine der oben genannten Einkommensnachweise einer Person, die entweder als Mietvertragspartner eingetragen wird oder als Bürge fungiert.