Wie viele andere Bundesländer hat auch Berlin einen qualifizierten Mietspiegel. Mieter und Vermieter erhalten mit dem Mietspiegel einen fundierten, aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum in Berlin. Mieter können auf dieser Grundlage Mieterhöhungsforderungen überprüfen. Vermieter können bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Daten des Mietspiegels zurückgreifen.
Für die Einordnung Ihrer Wohnung in den aktuellen Mietspiegel, bittet das Land Berlin auf der Webseite eine Suchfunktion an.
Sie können sich den aktuellen Mietspiegel auch als PDF herunterladen.
Eine Mieterhöhung nach §§ 558 – 558 e BGB erfolgt im Bezug auf den aktuellen Mietspiegel.