Sperrmüll

Bitte achten Sie auf die richtige Beseitigung von Sperrmüll. Zu Sperrmüll gehören z.B. Teppiche, Matratzen, Hölzer, größere und kleiner Möbelstücke, zerlegte Möbelstücke, Schrott, Fahrräder und vieles mehr. Die Entsorgung solcher Abfälle über den Hausmüll ist unzulässig und kann zur Abmahnung führen. Die Entsorgung von Sperrmüll ist nicht Aufgabe des Vermieters, sondern muss kostenpflichtig durch den Mieter erfolgen. Wiederrechtlich abgestellter Hausmüll im Hausflur, Hof, Dachboden, Keller oder Müllplatz wird, falls der Eigentümer nicht ermittelt werden kann, im Rahmen der Betriebskosten auf alle Mieter umgelegt.

Sollten Sie bemerken, dass jemand Sperrmüll wiederrechtlich abstellt, informieren Sie uns oder den Hausmeister sofort. Wir werden uns dann umgehend bei dem betroffenen Mieter melden.

Sie können diese Kosten vermeiden, indem Sie Ihren Sperrmüll bei einem Recyclinghof abgeben. Für viele Stoffe und Materialien ist die Entsorgung kostenlos oder wird gegen ein geringes Entgelt vorgenommen.

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der Berliner Stadtreinigung.